Handwerksmeister und staatlich geprüfter
Holztechniker
Werner Schneider
SCHNEIDER-GEHÄUSE
Holzdesign + Technik
Schwarzwaldstrasse 11
78652 Deißlingen
Germany
fon +49 (0) 7420 25 55
fax +49 (0) 7420 23 12
Internet: www.schneider-gehaeuse.de
Berufsbezeichnung:
Schreinermeister
und
Staatlich
geprüfter Holztechniker
Fachrichtung Holztechnik
Schwerpunkt Betriebstechnik
(verliehen in der Bundesrepublik
Deutschland
von der Fachschule für Holztechnik Stuttgart)
Zuständige Kammer:
Handwerkskammer Konstanz
Webersteig 3
78462 Konstanz
fon +49 (0) 7531 164 68
fax +49 (0) 7531 205 0
Berufsbezeichnung: Handwerksmeister im
Schreiner-Handwerk
(verliehen in der Bunderepublik
Deutschland)
Berufliche Regelungen:
Handwerksordnung
(Zu finden im Bundesgesetzblatt I,
Seite 3074 in der Fassung vom 24. September 1998)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a
Umsatzsteuergesetz:
DE 194456865
Inhaltlich Verantwortlich gemäß § 10 Absatz 3
MDStV:
Werner Schneider
(Anschrift wie oben)
Haftungshinweis:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
1. Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für Verträge zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber. Sie gelten auch für alle in Zukunft
zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber
abgeschlossenen Verträge. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die
Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende
Regelung getroffen haben.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der
Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich
widerspricht.
3. Eigentumsvorbehalt
Vom Auftragnehmer gelieferte Gegenstände bleiben bis
zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten
Vergütung Eigentum des Auftragnehmers, soweit kein
Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus
gesetzlichen Gründen stattfindet. Der Auftragnehmer
ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an
gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine
Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten
Gegenstände zu verlangen.
4. Gewährleistung
Ist eine vom Auftragnehmer erbrachte Leistung
mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung
verlangen. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung
des Auftragnehmers nicht beseitigt, kann der
Auftraggeber die Vergütung des Auftragnehmers
mindern. Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem
Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden
Regelung zur Haftung nicht zu. Die
Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, es sei denn,
Gegenstand des Vertrages ist ein Bauwerk oder ein
Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs-
oder Überwachungsleistungen hierfür besteht. Ein
offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei
Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt
werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem
nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere
Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt. Die
Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie
schriftlich erfolgt.
5. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für einen Schaden,
der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit beruht, ist
ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich
fahrlässige Verletzung einer Pflicht des
Auftragnehmers zurückzuführen ist und die verletzte
Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten
des Auftragnehmers zählt. Für fremdes Eigentum in
unseren Geschäftsräumen haften wir nur im Rahmen der
gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist Deißlingen,
Gerichtsstand ist Rottweil
7. Rechnungen und Zahlungen
Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach
Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet
werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu
erfolgen. Jede Rechnung ist sofort nach Zugang beim
Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen, außer wenn eine
Skontovereinbarung getroffen wurde. Die Forderung
des Auftragnehmers nach einer Abschlagszahlung setzt
nicht voraus, dass die Leistungen des
Auftragnehmers, für die die Abschlagszahlung
verlangt wird, durch eine Aufstellung, die eine
rasche und sichere Beurteilung der Leistungen
ermöglicht, nachgewiesen werden muss.
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